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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber (AG). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunk des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2. AG im Sinne dieser AGB sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.3. Etwaige entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsschluss
2.1. Darstellungen im Internet stellen kein Angebot dar, sondern sind eine unverbindliche Bitte an uns heranzutreten.
2.2. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2.3. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (AB) zustande. Bei Lieferung ohne diese schriftliche AB gilt unsere Rechnung als AB.
2.4. Der AG hat unsere Auftragsbestätigung sofort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Abweichungen der AB vom Auftrag sind von ihm unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Fall der nicht richtigen oder nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit unserer Lieferungen wird der AG unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.6. Sofern der AG den Auftrag auf elektronischem Wege erteilt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem AG nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt. Unberührt hiervon bleibt die Möglichkeit des AG unsere AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern („Download“).

3. Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand ist die Ware, wie sie in unserem Angebot beschrieben ist.
Über diese Beschreibung hinausgehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart. Angaben in Prospekten, Katalogen, Internetseiten oder ähnliche an eine unbestimmte Vielzahl von Empfängern gerichtete Werbemaßnahmen /Informationen sind nur Näherungswerte und sind nur maßgeblich wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
3.2. Wir weisen darauf hin, dass Geräte auch in Varianten angeboten und ausgeliefert werden, deren Betrieb unter bestimmten Umständen bzw. Konfigurationen in Deutschland oder einigen anderen Ländern nicht zulässig ist. Dies kann sich aus einer Überschreitung der zulässigen Sendeleistung bei bestimmten Modem /Antennenkonfigurationen ergeben.
3.3. Unsere Produkte und Dienstleistungen basieren auf dem Einsatz von Standard-Software, eigenen Entwicklungen sowie zusätzlichen Anpassungen.
3.4. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle am Markt erhältlichen Peripheriegeräte zu unseren Produkten kompatibel sind. Inkompatibilitäten mit einzelnen Peripheriegeräten sind nur dann ein Mangel, wenn wir diese Kompatibilität ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.
3.5. Sicherheit der Software gegen Hackerangriffe, Viren oder andere bösartige Angriffe ist nicht Vertragsbestandteil.

4. Pflichten des AG
4.1. Der AG ist dafür verantwortlich, dass alle rechtlichen Vorschriften beim Betrieb der Geräte eingehalten bzw. die Geräte nur in Umgebungen zu betreiben sind, wo dies zulässig ist.
4.2. Dem AG ist es untersagt, ohne unsere vorherige Zustimmung den Gehäusedeckel der von uns gelieferten Geräte zu öffnen.
4.3. Bei Inkompatibilitäten ist der AG verpflichtet, ggf. zur Beseitigung von Störungen an allen beteiligten Geräten nach unserer Anweisung zumutbare Einstellungen /Konfigurationsänderungen vorzunehmen, wenn damit eine Funktionalität hergestellt werden kann.
4.4. Der AG trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass unsere Ware ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird die Ware gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt.
4.5. Um eine Kompromittierung der verwendeten Systeme möglichst auszuschließen, soll der Kunde selbst für eine Aktualisierung der Software und die Einspielung der aktuellen Fehlerberichtigungen für die zugrunde liegenden Betriebssysteme und Standard-Software sorgen. Macht der AG das nicht, trifft uns keine Haftung.

5. Preise / Zahlung / Aufrechnung / Zahlungsverzug
5.1. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2. Sofern nichts anderes vereinbart, haben die Zahlungen durch Überweisung zu erfolgen.
5.3. Der AG hat das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der AG kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des Vorliegens von Mängeln steht dem AG ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem AG steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
5.4. Befindet sich der AG mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, auch von anderen nicht ausgeführten Verträgen mit dem AG zurückzutreten. Bei Verzug fallen gleichfalls alle Stundungs- und Prolongationsabreden fort. Unsere weiteren Rechte aufgrund Zahlungsverzugs des AG sind hierdurch unberührt.

6. Lieferpflicht/Rücktritt
6.1. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- oder Liquiditätsverhältnissen des AG ein und wird dadurch unser Anspruch gefährdet oder werden solche bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so können wir die sofortige Zahlung in bar oder Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der AG diesem Verlangen nicht nach, können wir vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Als eine solche Verschlechterung ist insbesondere anzusehen: Zahlungseinstellungen, Eröffnung des Insolvenzverfahren oder der Ablehnung der
Eröffnung mangels Masse sowie Pfändungen, egal aus welchem Grund und von welchem Gläubiger veranlasst.
6.2. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss einer Schadenersatzpflicht gegenüber dem AG steht uns auch für den Fall zu, dass sich die Lieferfähigkeit , Preisstellung oder Qualität der Waren unserer Zulieferer oder der Leistungen sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages wesentlich abhängt, erheblich verändert. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferungen sind in jedem Falle Voraussetzung unserer eigenen Lieferpflicht.
6.3. Werden wir selbst nur teilweise rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert, sind wir nicht gehalten, die bei uns eingegangenen Waren auf Lieferansprüche mehrerer AG zu repartieren, sondern können nach unserem Ermessen von dem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziff. 6.2. Gebrauch machen.
6.4. Kommt der Vertrag auf Wunsch des AG kulanzhalber zur Aufhebung oder wird die Ausführung verschoben oder wird der Vertrag geändert, so sind wir berechtigt, für Material, Fertigung, Transport, Maschinenstillstand und ähnliche Vertragskosten entstehende Aufwendungen als Schadensersatz zu verlangen. Wir sind berechtigt, mindestens 15 % des Auftragswertes pauschal als Schadensersatz zu verlangen, falls der AG nicht einen geringeren Schaden nachweist. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens sind hiervon unberührt.

7. Liefer- und Leistungszeit
7.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
7.2. Die Bestimmung des Auslieferungstages in der vereinbarten Lieferwoche bleibt uns vorbehalten.
7.3. Bei Abrufaufträgen gilt mangels anderer Vereinbarung ein Mindestabruf von 14 Tagen.
7.4. Höhere Gewalt und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Streik, behördliche Maßnahmen, betriebsfremde Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs) berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen zu verlängern. Schadenersatzansprüche gegen uns werden hierdurch nicht begründet.
7.5. Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

8. Gefahrübergang
8.1. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Sofern es auf die Übergabe ankommt, steht es der Übergabe gleich, wenn der AG in Annahmeverzug gerät.
8.2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des AG verzögert, so lagern wir die Lieferungen und Leistungen auf Kosten und Gefahr des AG ein. In diesem Fall steht die Anzeige unserer Lieferbereitschaft der Übergabe bzw. der Auslieferung gleich.

9. Gewährleistung
9.1. Den AG trifft die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Rügen müssen uns schriftlich zugehen.
9.2. Auch im Falle rechtzeitiger Untersuchung und Mängelrügen verliert der AG die Gewährleistungsansprüche, wenn er die Ware weiterveräußert oder weiterverarbeitet, bevor eine Einigung zwischen ihm und uns erzielt ist oder bevor wir die angemessene Möglichkeit zur Besichtigung oder Beweissicherung hatten.
9.3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, der ordnungsgemäß gerügt worden ist, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.4. Der AG ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängel geltend zu machen, wenn der AG fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängel behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
9.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
9.6. Will der AG Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen 2. Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
9.7. Die zu dem Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der AG, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als den vertraglichen Lieferort verbracht werden; es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.8. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, für Schäden, die auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäßer Behandlung/Lagerung zurückzuführen sind.
9.9. Kein Mangel sind solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom AG zur Verfügung gestellten Hardware – und Software- Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des AG stammenden Gründen resultieren.
9.10. Für Hard- bzw. Software, die vom Kunden geändert worden ist, erbringen wir keine Gewährleistung; es sei denn, der AG weist nach, dass die Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
9.11. Wir geben unserem AG keine Garantien im Rechtssinne ab.

10. Haftungsbeschränkungen
10.1. Wir bzw. unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir jedoch nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,  vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Ziff. 10.1. Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
10.2. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des AG, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
10.3. Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 10.1. und 10.2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie geltend auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziff. 10.4., die Haftung für Unmöglichkeit Ziff. 10.5.
10.4. Wir haften bei Verzögerungen der Leistungen in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der nachfolgend aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die vorstehenden Grenzen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.5. Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in den Fällen des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der nachfolgend aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Diese Beschränkung gilt nicht, bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11. Verjährung
11.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Lieferung/Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 BGB oder 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die im vorstehenden Satz genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
11.2. Die Verjährungsfristen in Ziff. 11.1. gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzsprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist aus Ziff. 11.1. Satz 1.
11.3. Die Verjährungsfristen nach Ziff. 11.1. und 11.2. gelten mit folgender Maßgabe:
a. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
b. Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen/Leistungen übernommen haben. Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in Ziff. 11.1. genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen.
c. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernde Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt, sind wir zur entsprechenden Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des AG verpflichtet.
12.2. Der AG hat uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der AG unverzüglich anzuzeigen.
12.3. Der AG hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen nach Ziff. 12.2. und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
12.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach den Ziff. 12.2. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
12.5. Sofern der AG die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der AG zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der AG seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
12.6. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

13. Aufbewahrungsgeld
Wird die Lieferung auf Wunsch oder auf Verschulden des AG um mehr als 1 Woche nach der vereinbarten Lagerzeit oder nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach unserer Anzeige der Versendbereitschaft verzögert, können wir pauschal für jeden Monat ein Lagergeld, höchstens jedoch 5 % des Warenwerts, berechnen. Dem AG ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

14. Urheberrecht
14.1. Von uns gelieferte Waren (Hard- und Software) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte hieran sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und /Durchführung überlassene Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich uns zu.
14.2. Wir räumen dem AG ein nicht- ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, die Waren in seinen Betrieb für eigene Zwecke gemäß den Vertragsbestimmungen zu nutzen. Der AG ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen. Er darf die Software nicht in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten von anderen als von uns gelieferten Geräten laden.
14.3. Die enthaltenen Copyright – Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
14.4. Die Verwertung der Software insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
14.5. Wir können die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der AG mit einem erheblichen
Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch uns nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der AG die Hardware, Originalsoftware und vorhandene Kopien herausgeben und gespeicherte Programme löschen. Auf Anforderung von uns wird der die Herausgabe und Löschung schriftlich versichern.

15. Schlussbestimmungen
15.2. Es gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, soweit der AG Kaufmann i.S.d. HGB ist.
15.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrags mit unseren AG einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der üblichen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder zum Teil unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Schmalkalden, Februar 2013

AGB zum Download (druckfähiges PDF)

Ergänzende AGB zum Download (druckfähiges PDF)

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